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Robbe & Berking, ''Navette'' cutlery for 12 people, 20th century, 800 silver, 92 pieces, consisting of: 12 forks/knives/spoons, 12 cake forks, 12 coffee spoons, 12 fruit knives, 7 starter forks each, cream spoon, butter knife, cake server, serving fork, 2 vers. Serving spoon. Hallmarked with crescent/crown, fineness and company mark 'R&B', L.: approx. 11-23 cm, weight (without knife): approx. 2459 g, total weight: approx. 4104 g, in six original cutlery trays, almost mint condition.
Live: keine Zusatzkosten / Live: no extra charge
Auktionswährung
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EUR |
Der Versand ist ein freiwilliger Service des Hauses, erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Käufers. Wir behalten uns vor, den Versand bestimmter Objekte abzulehnen. Wir versenden Ware bis zu einem Wert von 500 Euro und mit Maßen von nicht mehr als 120 x 60 x 60 cm sowie einem Gewicht bis zu 10 Kg mit DHL auf Risiko des Käufers. Alle davon abweichenden Waren müssen abgeholt werden, bzw. ein Versand kann evtl. nach Absprache arrangiert werden. Grundsätzlich trägt der Käufer das Versandrisiko.
Shipping is a voluntary service provided by the company and is at the sole risk of the buyer. We reserve the right to refuse to ship certain items. We ship goods up to a value of 500 euros and with dimensions of no more than 120 x 60 x 60 cm and a weight of up to 10 kg with DHL at the buyer's risk. All other goods must be collected or shipping can be arranged by arrangement. In principle, the buyer bears the shipping risk.
1. Die Versteigerung wird von der Auktionshaus Königstein GmbH („Auktionshaus“) in fremdem Namen und für fremde Rechnung durchgeführt. Die
Kaufverträge werden zwischen Einlieferer und Käufer vermittelt. Dies gilt nicht für gesondert gekennzeichnete Eigenware. Codenummern bei den
Objektbeschreibungen weisen den fremden Einlieferer aus.
2. Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum Teil auf Angaben des Einlieferers. Katalogbeschreibungen
stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen.
Es bleibt dem Auktionshaus vorbehalten, Katalogangaben unmittelbar vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden
Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie den
Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen. Katalogabbildungen oder Internetabbildungen sind aus technischen Gründen bezüglich der
Farben nicht verbindlich.
3. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt.
Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerügt werden. Ein Annahmeverzug des Käufers steht der Übergabe gleich. Eine Rückabwicklung
lässt den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberührt.
4. Bei Geboten jeder Art ist die im Gebot genannte Katalognummer verbindlich.
5. Der Aufruf erfolgt zu dem im Katalog abgedruckten Preis (Limit). Ist kein Limit angegeben (o.L.), beginnt der Aufruf mit einem vom Versteigerer
bestimmten Preis. Gebote können persönlich im Versteigerungssaal, schriftlich vor der Auktion (Vorgebot = Bietauftrag), telefonisch oder über das
Internet abgegeben werden. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen.
Gesteigert wird in der Regel in Schritten von ca. 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten
Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird. In der Versteigerung geschlossene Kaufverträge können nicht nach Fernabsatzrecht widerrufen
werden, auch wenn sie ausschließlich über Telekommunikation geschlossen wurden.
6. Der Versteigerer kann Katalogpositionen vereinen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurückziehen.
7. Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Zuschlag verpflichtet
zur Zahlung und zur Abnahme des Auktionsgutes. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
8. Ein Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Vorbehaltszuschlag wird
unwirksam, wenn während oder nach der Auktion ein höheres Angebot abgegeben wird und dieses den Zuschlag erhält.
9. Aufgeld: Der Zuschlagspreis ist der Nettopreis. Auf diesen wird ein Aufgeld von 23 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % (nur
auf das Aufgeld) erhoben. Dies ergibt ein Gesamtaufgeld von 27,37 %.
10. Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fällig. Es besteht Verzug, wenn der Käufer 14 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt und dies zu vertreten hat.
Bei Zahlungsverzug ist der Kaufpreis mit 5 % über dem gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug kann das Auktionshaus nach Setzen
einer Nachfrist namens des Einlieferers vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
11. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
12. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des
Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13. Das Auktionsgut wird erst nach vollständiger Bezahlung übergeben und übereignet. Lagerung, Verpackung, Transport und Versand erfolgen ausnahmslos
auf Kosten und Gefahr und im gesonderten Auftrag des Ersteigerers. Versandkosten werden gesondert berechnet. Zur Versendung ist der
Versteigerer nicht verpflichtet.
14. Freihändiger Verkauf: Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf, bei dem im Fall des Fernabsatzes aber
ein Widerrufsrecht besteht.
15. Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs. Objekte des Dritten Reichs werden allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr
verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens
oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken versteigert.
16. Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des Auktionshauses.
17. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
18. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im EU-Heimatland des Kunden vorrangig sind. Das UN-Abkommen
über Verträge des internationalen Warenkaufs ist ausgeschlossen.
19. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich
zugestimmt. Unsere Versteigerungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen oder entgegennehmen.
Deutsch:
1. Es fallen keine Livegebühren an.
2. Hinweis für ausländische Käufer: Die USt. wird nur auf das Aufgeld und damit auf die Inlandsleistung erhoben; sie ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig.
3. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften des Geldwäschegesetzes ist seit 01.01.2020 bei baren und unbaren Zahlungen ab 10.000 Euro die Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. bei Gewerbetreibenden eines Handelsregisterauszugs erforderlich
4. Bei vom Gebot abweichenden Änderungen des Rechnungskopfes (Rechnungsadresse) fällt eine im Voraus zu zahlende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro an.
English:
1. there are no live fees.
2. note for foreign buyers: VAT is only charged on the premium and thus on the domestic service; it is not refundable for foreign bidders.
3. due to the new legal regulations of the Money Laundering Act, since 01.01.2020 the presentation of a valid identity card or, in the case of traders, an extract from the commercial register is required for cash and non-cash payments of 10,000 euros or more
4. a processing fee of 15 euros payable in advance will be charged for changes to the invoice header (invoice address) that deviate from the bid.